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Schutz vor Einbrechern durch künstliche DNA

Es geht um eine bahnbrechende Erfindung auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung, die die Auffindung gestohlener und besonders bei Einbrüchen entwendeter Gegenstände erleichtert.

Es geht um eine bahnbrechende Erfindung auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung, die die Auffindung gestohlener und besonders bei Einbrüchen entwendeter Gegenstände erleichtert. So funktioniert die Verwendung von künstlicher DNA: Sie wird im Labor hergestellt und bundesweit vertrieben. Sämtliche diebstahl- und einbruchgefährdeten Gegenstände werden dann vorbeugend von den Eigentümern mit einer unsichtbaren Paste (auch DNS-Tinte genannt) markiert. Ähnlich wie bei der echten, menschlichen DNS (Desoxyribonukleinsäure, auf Englisch Desoxyribonucleic Acid oder kurz DNA) hinterlässt diese Paste, die einem dickflüssigen Nagellack ähnelt, auf den betreffenden Gegenständen winzige Spuren. Weiterhin bewirken Zusatzstoffe in Form eines UV-Indikators, dass die Markierung unter Blaulicht sichtbar wird.

Anhand dieser Spuren kann später der wahren Eigentümer eindeutig identifiziert werden. Die "echte" künstliche DNA enthält künstlich hergestellte Oligonukleotide, durch deren einzigartige Zusammensetzung der ursprüngliche Anwender ermittelt werden kann. Das Verfahren ist vergleichbar mit der Analyse von echter DNA und aufwendig und teuer. Die DNA wird dabei anhand von PCR (Polymerase Chain Reaction) sequenziert. Andere Arten von ähnlichen Markierflüssigkeiten enthalten winzig kleine Mikropunkte, deren Aufschrift unter dem Mikroskop direkt lesbar ist, oder kleine Microchips, die verschlüsselt einen individuellen Code enthalten.

Über eine Datenbank namens SDNA kann dann anhand dieses darauf enthaltenen passwortgeschützten Datensatzes der ursprüngliche Inhaber der betreffenden Gegenstände ermittelt werden. Praktisch kann man die Bedeutung dieser neuen Sicherungsverfahren nicht hoch genug einstufen. Sie ist vergleichbar mit der Durchsetzung des genetischen Fingerabdrucks (vgl. dazu § 81g Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 81f Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung) oder der eindeutigen Zuordnung eines Fingerabdrucks im Zusammenhang mit dem Daktylogramm und der AFIS-Datenbank der Kriminalpolizei.

Die künstliche DNA wird derzeit in Bremen (Pilotprojekt), Brandenburg und Sachsen durch die Polizei bereits sehr erfolgreich eingesetzt. Die Aufklärungsquoten können anhand dieser neuen Technologien erheblich gesteigert werden. In den Stadtteilen von Bremen, bei dem künstliche DNA verwendet worden ist, die Einbruchsquote um 90 Prozent gesunken!

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