Aktuelles aus Recht und Justiz

Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit

Immer wieder kommt es dazu, dass Arbeitgebern ihren Angestellten kündigen, weil sie sich, nach Ansicht des Arbeitgebers, während einer Krankheit falsch verhalten haben.

Immer wieder kommt es dazu, dass Arbeitgebern ihren Angestellten kündigen, weil sie sich, nach Ansicht des Arbeitgebers, während einer Krankheit falsch verhalten haben.

Was darf ein Angestellter also während einer Krankheit tun und was nicht? Es kommt auf die Art der Erkrankung an. Der Arbeitnehmer hat dafür zu sorgen, dass er die Arbeitsunfähigkeit schnell beendet. Das bedeutet, dass er alles unterlassen sollte, was eine Genesung verlangsamt oder behindert. So wird ein Theaterbesuch den Heilungsprozess eines gebrochenen Armes nicht behindern; mit Fieber und einer scheren Erkältung sollte man dann doch lieber zu Hause bleiben und sich schonen. Im Zweifel hat der Arzt zu entscheiden, ob das Verhalten des Arbeitnehmers während einer Krankheit genesungsfeindlich ist oder nicht.

Im Normalfall sagt aber auch der gesunde Menschenverstand, ob die eine oder andere Verhaltensweise gut für die Heilung ist oder nicht. Auch zieht der Arbeitgeber die Erkrankung selbst oft in Zweifel, er hat dann die Möglichkeit den Arbeitnehmer zur Begutachtung zum Beispiel zum Medizinischen Dienst der Krankenkasse zu beordern und dort feststellen zu lassen, ob der Angestellte tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist oder nicht. Was man bei einer Arbeitsunfähigkeit nie vergessen sollte, diese schnellstmöglich dem Arbeitgeber anzuzeigen. Je nach vertraglicher Regelung ist ein ärztliches Attest schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit abzugeben. In vielen Verträgen ist dies jedoch erst für dritten Tag vorgesehen.

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