Wenn Sie einen Online-Shop betreiben oder Dienstleistungen über das Internet verkaufen, sollten Sie für Ihre Kunden ordnungsgemäße Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bereitstellen. Mit dem AGB-Generator können Sie sich selbst innerhalb von einigen Minuten selbst individuelle AGB nach Ihren konkreten Erfordernissen erstellen – und das völlig kostenfrei. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erstellung der AGB anhand der gesetzlichen Vorgaben des BGB und des EGBGB geschieht. Vorgaben aus speziellen Gesetzen wurden nicht berücksichtigt. Die AGB, die Sie sich mit dem AGB-Generator erstellen, können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Ihre AGB werden anhand der von Ihnen eingegeben Daten generiert, sodass eine Überprüfung unsererseits nicht möglich ist. Die Entfernung des Links aus den AGB auf die Deutsche Anwaltshotline ist nicht erlaubt.
Informationspflichten – Last oder Schutz?
Der Art. 246 des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) klingt nicht nur kompliziert, sondern ist auch weitestgehend unbekannt.
Und dennoch ist er gerade für Betreiber von Online-Shops eine unglaublich wichtige Vorschrift,
weil er einen ganzen Katalog an gesetzlichen Pflichten enthält. Wer hier Fehler macht oder Lücken lässt,
der riskiert teure Abmahnungen und gefährdet vielleicht sogar seinen Betrieb.
Die in diesem Katalog gelisteten Informationen muss der Unternehmer seinen Verbraucher-Kunden vor (!) jedem Vertragsschluss deutlich erkennbar zur Verfügung stellen.
Wie kommt es aber dann, dass man als Unternehmer oder Verbraucher davon so wenig liest?
Das liegt vor allem daran, dass einige dieser Pflichten bereits über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgedeckt werden können.
Dies ist beispielsweise bei den Kontaktdaten, Widerrufsrechten oder den Bestellschritten der Fall.
Da aber AGB keine Pflicht eines Shop-Betreibers sind und der Katalog des Art.
246 EGBGB eine stetig wachsende Zahl an Informationspflichten auferlegt, allein derzeit ca. 20, können hier schnell Lücken bleiben.
Diese Lücken stellen Gesetzesverstöße dar, die auch unverschuldet zu einer Abmahnung eines Konkurrenten führen können.
Neben diesem Risiko bieten die Informationspflichten aber auch dem Shop-Betreiber einen gewissen Schutz.
Hält er sämtliche Informationspflichten an einem Ort leicht erkennbar vor, so kann er hierüber auch dem Verbraucher nachweisen,
dass dieser über alle verbraucherschützenden Inhalte des Geschäfts rechtzeitig vor Vertragsschluss im Bilde war.
Dies hilft in der Argumentation bei einem möglichen Problemfall.
Aus beiden vorgenannten Gründen bietet die Deutsche Anwaltshotline AG zur Risikominimierung und zum Schutz die Kontrolle der Informationspflichten an.
Hierdurch können Lücken geschlossen und der Aufbau einer eigenen Seite für Informationspflichten unterstützt werden.