Durchwahl zum Thema Pfändungsgrenze (Zwangsvollstreckungsrecht) 0900-1 875 007-622 (1,99 EUR/Min*) Zwangsvollstreckungsrecht
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Pfändungsgrenze Eine Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Sie ist Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen . Die Pfändung körperlicher Sachen wird durch den Gerichtsvollzieher durch Wegnahme oder Anbringung eines Pfandsiegels ("Kuckuck") bewirkt, wodurch ein Pfandrecht entsteht. Gegen eine unberechtigte Pfändung sollte man sich umgehend zur Wehr setzen. Je nach Lage des Einzelfalls gibt es hierfür unterschiedliche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe. Wir klären Sie auch über die Pfändungsfreigrenzen auf. Die Insolvenzrechts-Anwälte unserer Hotline klären die Fragen Ihres Einzelfalles sofort per Telefon. Durchwahl zum Thema Pfändungsgrenze (Zwangsvollstreckungsrecht): 0900-1 875 007-622 (1,99 EUR/Min*)
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