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Zwangsversteigerungsrecht

Das Zwangsversteigerungsrecht stellt sich zunehmend als wichtig dar. Eine Vielzahl von Erwerbsmöglichkeiten privat wie auch gewerblich genutzter Grundstücke und Objekte ergibt sich über die Zwangsversteigerung.

Die Kenntnis der Gesetzesänderungen macht es für den Interessenten einfacher, den Einstieg in die rechtlich schwierige Materie zu finden. Auch umgekehrt ergeben sich für denjenigen, dem die Zwangsversteigerung seines Objektes droht, viele Möglichkeiten zur Gestaltung des Verfahrens und zur Gegenwehr. Diese können nur bei Kenntnis alles umfassenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Das Zwangsversteigerungsrecht wird aufgrund der zum 01.01.1999 eingetretenen Änderung des lnsolvenzrechtes weitere Bedeutung gewinnen. Bei der allumfassenden Beschlagnahme des Eigentums eines Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren wird für die grundbuchlich gesicherten Gläubiger die Situation neu definiert, da der Insolvenzverwalter auch in der Zwangsversteigerung Anspruch auf Erlösanteile geltend machen kann.

Die meisten Fragen zum Zwangsversteigerungsrecht können Ihnen unsere erfahrenen Anwälte sofort per Telefon beantworten.

Hinweis: Sollten Sie Fragen zum Thema Überschuldung oder Insolvenz haben, so wählen Sie bitte die Durchwahl für Insolvenzrecht 0900-1 867 800-17 (Euro 1,99/Min).
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