Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Es ist vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt. Den Gegensatz zum Privatrecht bildet das öffentliche Recht.
Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Personen und juristischen Personen (z.B. Geschäfte, Firmen) entstehen.
Der Bereich Zivilrecht eignet sich im Zweifelsfall immer als erste Anlaufstelle für Rechtsfragen. In den meisten Fällen können Ihnen unsere Anwälte hier sofort per Telefon weiterhelfen.
Bitte halten Sie evtl. für Ihren konkreten Fall vorhandene Unterlagen (Verträge, Schriftverkehr) bereit.