Unter Verdienstausfall versteht man im Zivilprozess das Entgelt, welches einem durch im Rahmen der Prozessführung notwendige Arbeiten entgeht. Wenn also Gerichtstermine wahrgenommen werden müssen und in dieser Zeit keine Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt. Bei Selbständigen kann es ebenfalls zu Verdienstausfall für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen u.ä. kommen. Der Dienstausfall kann in bestimmten Fällen dem Gegner auferlegt werden, soweit dieser das Verfahren verliert.
Auch im Arbeitsrecht gibt es den Begriff. Es ist Entgelt für Zeiten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, in denen aber tatsächlich kein Entgelt gezahlt wird. Dies kann beispielsweise bei unbezahltem Urlaub der Fall sein. Insbesondere kann dies auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine Rolle spielen. Es tritt dann häufig die Frage auf, ob ein Dritter für den Verdienstausfall haftbar gemacht werden kann.
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Stand: 16.08.2010
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