Zum Thema Umtauschrecht ist festzustellen, dass diesbezüglich häufig Missverständnisse bestehen. Es gibt kein generelles Umtauschrecht bei mangelfreien Sachen. Gesetzlich geregelt sind die Gewährleistungsrechte, die der Käufer einer mangelhaften Sache gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Dazu gehören Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und - mittlerweile - auch Schadensersatz. Jedoch können diese Rechte nicht grundsätzlich frei nach Wahl des Käufers und teilweise auch nicht als erstes Mittel beansprucht werden.
Im Einzelfall sollte geklärt werden, welche Möglichkeit in Frage kommt. Unsere Anwälte beantworten alle Ihre Fragen zum Umtauschrecht sofort per Telefon.