Ein sogenanntes "Umtauschrecht", d.h. das Recht, eine gekaufte Sache ohne jeglichen Grund zurückzugeben, besteht gesetzlich nicht. Viele Händler gewähren jedoch ein Umtauschrecht aus Kulanz oder sichern dieses gegen Vorlage des Kassenbelegs zu (z.B. in Form eines Aushanges an der Kasse). Wird der Umtausch gewährt, gilt nicht die Devise "Geld zurück"; vielmehr muss sich der Kunde mit einem Gutschein begnügen. Außerdem beschränken viele Händler den Umtausch auf 14 Tage nach dem Kauf. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Ware mit Fehlern behaftet ist. Dann greift das Gewährleistungsrecht, das dem Kunden u.a. ein Rücktrittsrecht einräumt.
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