Der Begriff Steinschlag steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Zivilrecht. Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Durchwahl zum Thema Steinschlag (Verkehrsrecht):
0900-1 875 008-905
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Steinschlag (Zivilrecht):
0900-1 875 008-906
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Infos zum Steinschlag
Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug Steine aus dem Reifenprofil verliert, schießen sie oft dem Hintermann wie Geschosse in die Windschutzscheibe und Hinterlassen sog. "Ochsenaugen" oder auch Sprünge. Der Verursacher bzw. dessen Versicherung müssen für alle Schäden durch Steinschlag aufkommen (auch für Lackschäden). Meistens scheitert die Geltendmachung dieses Schadens aber am Beweis. Der Geschädigte muss nämlich beweisen, dass der Vordermann den Schaden verursacht hat. Nur wenn man einen Beifahrer hatte, dürfte das kein Problem sein.