Schadenersatzansprüche können sich aus Gesetz oder aus Vertrag ergeben. Das deutsche Recht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadenersatzansprüchen. Voraussetzung ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung oder eine Haftung für rechtmäßiges Verhalten (Gefährdungshaftung) zum Tragen. Verschulden ist ein Zurechnungsmaßstab für eigenes rechtswidriges Verhalten; fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden. Der Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Bei Personenschäden kann zudem Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstehen. Der Haftung auf Schadenersatz kann ein Mitverschulden des Geschädigten entgegengehalten werden. Bei Mitverschulden muss der Geschädigte eine quotale (prozentuale) Kürzung seines Schadenersatzanspruches hinnehmen. Die Haftung Dritter entlastet Mithaftende im Verhältnis zu dem Geschädigten nicht. Mehrere Schädiger können eventuell als Gesamtschuldner haften. Für Fragen zu Schadenersatzansprüchen stehen Ihnen unsere entsprechend spezialisierten Rechtsanwälte/innen gerne zur Verfügung. Halten Sie die zugehörigen Unterlagen bereit, z.B. einen Vertrag, Rechnungen u.ä..
Stand: 14.06.2010
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