Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten.
Sogenannte primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar durch das schädigende Ereignis, z.B. Beschädigung von Eigentum. Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht, z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung.
Die Konstellationen in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Unsere Hotline-Anwälte helfen Ihnen sofort und verständlich per Telefon weiter.
Durchwahl zum Thema Schadenersatz (Zivilrecht):
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Infos zum: Schadenersatz
Unter dem Begriff Schadenersatz versteht man den Ausgleich des Schadens der einer Person entstanden ist durch einen anderen. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich im Wesentlichen aus einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung (z.B. Schmerzensgeld). Die Berechnung ist relativ kompliziert, kann aber von einem Anwalt sofort vorgenommen, wenn alle Fakten bekannt sind.