Bei juristischen Fragen zum Thema Nacherfüllung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Durchwahl zum Thema Nacherfüllung (Zivilrecht):
0900-1 875 007-198
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Rechtsinfo: Nacherfüllung
Die Nacherfüllung ist geregelt in § 635 BGB. Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
Ist ein Werk mangelhaft kann der Besteller unter bestimmten Voraussetzungen die Nacherfüllung verlangen, § 634 BGB. Die Voraussetzungen für das Nacherfüllungsrecht muss der Besteller im Einzelnen darlegen und in dem Rechtsstreit beweisen.