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Kauf

Bei juristischen Fragen zum Thema Kauf sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Rechtslexikon: Kauf

Der Begriff des Kaufes ist juristisch gesehen in den Bereich des Zivilrechts, genauer gesagt in den Bereich des sogenannten Schuldrechts einzuordnen. Um etwas zu kaufen, ist ein sogenannter Kaufvertrag notwendig. Dieser Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf die Verpflichtung der einen Seite zur Übergabe des Geldes und der anderen Seite zur Übergabe der Ware gerichtet sind. Gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Kaufvertrages sowie der Vorgänge des Kaufes im Allgemeinen finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB.
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