Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen und befasst sich mit der gewerbsmäßigen Einziehung von Forderungen. Es hilft Gläubigern, offene Geldbeträge von Dritten zu erlangen. Inkassobüros brauchen dafür eine behördliche Erlaubnis. Die Tätigkeit beschränkt sich meist auf außergerichtliche Aktivitäten. So verfasst ein Inkassobüro insbesondere Mahnungen an den Schuldner, schließt Ratenzahlungsvereinbarungen ab oder leitet eine Zwangsvollstreckung ein. Hierzu ist allerdings ein so genannter Titel nötig, der beispielsweise ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine sonstige vollstreckbare Urkunde sein kann. Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros muss ebenfalls der Schuldner zahlen, soweit er sich bereits im Zahlungsverzug befindet.
Sollten hierzu Fragen auftreten, stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Zivilrecht gerne beratend zur Seite.