Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, trat am 1.1.1900 in Kraft. Das bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts. Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen. Neben dem bürgerlichen Recht, dem allgemeinem Privatrecht, stehen die Sonderprivatrechte, die für bestimmte Berufsgruppen oder auch Sachgebiete spezielle Regelungen enthalten, z.B. das HGB oder das GmbHG..
Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt, es umfasst den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Seit der Schuldrechtsreform, die seit 1.1.2002 in Kraft getreten ist, unterscheidet das BGB die Bürger bei Rechtsgeschäften zusätzlich danach, ob sie bezogen auf das jeweilige Rechtsgeschäft Unternehmer oder Verbraucher sind. Nur Verbrauchern steht bei bestimmten Rechtsgeschäften, z.B. bei Fernabsatz- und Raten- zahlungsverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.