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Bürgerliches Gesetzbuch

Bei juristischen Fragen zum Thema Bürgerliches Gesetzbuch sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Rechtslexikon: Bürgerliches Gesetzbuch

Das im Jahre 1900 in Kraft getretene, inzwischen sehr häufig geänderte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), regelt maßgebliche Teile des in Deutschland gültigen Zivilrechts.
Es besteht insgesamt aus 5 Teilen, nämlich dem Allgemeinen Teil, dem Recht der Schuldverhältnisse, dem Sachenrecht, dem Familienrecht und dem Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch war zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens eines der modernsten Zivilgesetze der Welt, es wurde in ähnlicher Form in zahlreichen Ländern eingeführt, so insbesondere in der Türkei und in Japan.

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