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Bankgebühren

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Bankgebühren ist der zugrunde liegende entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag. Zwischen der Bank und dem Kunden besteht, wenn nicht ein einzelnes Geschäft abgewickelt, sondern wie in der Regel eine längere Geschäftsbeziehung begründet wird, als Rahmenvertrag ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag.

Durch den Rahmenvertrag werden in der Regel die AGB der Bank in die Geschäftsbeziehung mit einbezogen. Das der Bank für ihre Leistungen zu zahlende Entgelt richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung. Daneben gibt es aber gesetzliche Grenzen zum Beispiel für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU.

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Stand: 16.08.2010
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