Gericht ist im weiten Sinne definiert der Vorgang der Rechtsprechung und in einem engeren Sinne das dafür zuständige Organ, das man verwaltungstechnisch al Gerichtsbehörde und prozessual als Spruchkörper bezeichnen kann.
Die III. Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
In den Gerichten gibt es verschiedene Spruchkörper, z. B. den Einzelrichter, die Kammer oder den Senat. Die Zuständigkeit des Spruchkörpers richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen, insbesondere nach der ZPO (Zivilprozessordnung) und dem GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).
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