Das Wettbewerbsrecht zählt zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Das Gesetz regelt nur wenige allgemein gefasste Tatbestände. Dies führt dazu, dass die Gerichte eine Fülle von Urteilen fällen müssen. Viele Fragen können daher nur durch eine genaue Betrachtung des einzelnen Falles gelöst werden.
Die Gefahr ist daher groß, dass Unternehmer ungewollt gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und sich dadurch eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Wettbewerbsverein einhandeln. Vermeiden Sie dieses Risiko, indem Sie Ihre Werbung vorab durch unsere Wettbewerbsrecht-Anwälte darauf prüfen lassen, ob sie mit den Regeln des fairen Wettbewerbs vereinbar ist.
Sind Sie abgemahnt worden, müssen Sie schnell reagieren. Die Fristen im Wettbewerbsrecht sind äußerst kurz, da wettbewerbswidrige Werbung innerhalb weniger Tage umsatzsteigernde Wirkung zeigt. Wir beraten Sie, ob der Abmahnende seriös ist oder es sich um einen "Abmahnverein" handelt, der nur Gebühren einstreichen will.
Panik ist bei einer Abmahnung unangemessen, Eile hingegen geboten. Sollte Ihnen eine Abmahnung zugehen, rufen Sie uns umgehend an. In einer telefonischen Sofort-Beratung können wir dann die Rechtslage und Ihre Abwehrmöglichkeiten erörtern.
Selbstverständlich beraten wir Sie telefonisch auch in allen anderen Fragen zum Wettbewerbsrecht.