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Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Teilanhme am Straßenverkehr. Hier finden sich die Vorschriften über Straßenbenutzung, Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer, Verkehrszeichen und ihre Bedeutung sowie Straßenbenutzungsregeln.

Die StVO regelt in § 1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Diese Grundregeln sind immer zu beachten, auch wenn dies gerne vergessen wird. Dem § 1 kommt eine eigene Bedeutung in der Praxis zu. Häufig wird, wenn ein anderer Gesetzesverstoß nicht nachzuweisen ist, ein verkehrswidriges Verhalten mit dieser Norm erfasst. Es ist daher nicht selten, dass Feststellungen zur Unfallverursachung oder Bußgeldbescheide auf Grundlage dieser wichtigsten Norm der StVO getroffen bzw. erlassen werden.

Bei Fragen zum Verkehrsrecht helfen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter - per Telefon oder E-Mail.
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