Ein Motorrad zu fahren, bedeutet für den Halter und Fahrer auch besondere Verantwortung. Motorräder unterliegen in vielerlei Hinsicht anderen oder zusätzlichen Bestimmungen und Anforderungen. Zu denken ist insbesondere an die Prüfung, Wartung und Pflege des Motorrades, an die Folgen von Beladen und Besetzung des Motorrades, die Gewichtsverteilung, die Sicherung des Gepäcks und die Folgen falscher Gewichtsverteilung. Besonders beliebt sind jedoch technische Veränderungen am Motorrad. Oftmals unterliegen die Veränderungen am Motorrad einer Abnahme durch den TÜV oder ähnliche Prüforganisationen. Änderungen müssen auf ihre Tauglichkeit für die besonders hohen Belastungen am Motorrad getestet werden und können nur nach bestandenem Test und richtigem Einbau in das Fahrzeug genutzt werden.
Zu einer Änderungsabnahme ist nach § 19 Abs. 3 StVZO immer ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG) oder eine EU-Betriebserlaubnis vorzulegen. Ist keines der genannten Prüfzeugnisse vorhanden, dann ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei einer der zuständigen Technischen Prüfstellen nötig.
Der Bastler unter den Motorradfahrern sollte sich daher bereits beim Kauf der Einbauteile über die Prüf- und Eintragungspflichtigkeit für dieses Einbauteil informieren. Bei Problemen hierbei hilft gern ein Kooperationsanwalt am Telefon der Deutschen Anwaltshotline weiter.