Deutschland ist das Land der Vereine. Es gibt über 570.000 Vereinen in Deutschland, in denen 12 Millionen Ehrenamtliche monatlich 230 Millionen Arbeitsstunden leisten - das entspricht einer Wertschöpfung von 16,4 Milliarden Euro im Jahr. Jedes Jahr werden 15.000 Vereine neu gegründet.
In diesem lebhaften Umfeld gibt es unzählige Fragen zum Vereinsrecht. Das Vereinsrecht ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Die Themen der rechtlichen Praxis sind aber vielseitiger: So werden per Hotline täglich Fragen gestellt zur Vereinsgründung, zu Satzungen, zu Wahlen, aber auch zu steuerlichen Fragen oder zu Haftungsfragen.
Unsere im Vereinsrecht erfahrenen Anwälte stehen Ihnen sofort per Telefonhotline zur Verfügung und beantworten Ihre Rechtsfragen.