Es ist verbürgtes Grundrecht eines jeden Beschuldigten, das verfassungsrechtlich verankert ist, sich in einem Strafverfahren durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen.
Wir sorgen dafür, dass ein Beschuldigter über seine Rechte im Strafverfahren informiert wird und dass diese Rechte gewahrt werden.
Natürlich beraten Sie Strafrechts-Anwälte über unsere Hotline auch sofort per Telefon in allen anderen Themen des Strafrechts, seien es allgemeine Fragen oder konkrete Fälle. Die meisten Fragen können innerhalb weniger Minuten beantwortet werden.