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Freiheitsstrafe

Man unterscheidet vor allem zwei Arten von Strafe. Auf der einen Seite gibt es die Freiheitsstrafe, welche in Deutschland die härteste Art der Bestrafung darstellt und unter Umständen lebenslang sein kann, und auf der anderen die Geldstrafe bzw. in bestimmten Fällen die gemeinnützige Arbeit. Der Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Geldstrafe liegt vor allem darin, dass eine Freiheitsstrafe in der Regel bei besonders schweren Taten, man spricht hier von Verbrechen, verhängt wird, während Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit vor allem in minder schweren Fällen oder im Rahmen von bloßen Vergehen verhängt werden.

Die Freiheitsstrafe wird in Justizvollzugsanstalten verbüßt. Dabei sind Justizvollzugsanstalten für Männer, Frauen und Jugendliche voneinander getrennt. Die Freiheitsstrafe wird entweder im geschlossenen Vollzug oder aber in einem offenen Vollzug im Rahmen der Erwerbstätigkeit vollzogen, wobei letztere Vergünstigung nur für eine besondere Gruppe von Strafgefangenen in Aussicht gestellt werden kann.

Bei Fragen zum Thema Freiheitsstrafe hilft Ihnen gerne ein Mitarbeiter der Deutschen Anwaltshotline weiter!

Stand: 26.02.2010
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