Der Begriff des "Vermögens" ist im deutschen Recht nicht durchgehend einheitlich definiert, teilweise gibt es gar keine gesetzliche Beschreibung, sondern nur Präzisierungen, die die Rechtsprechung im Laufe der Jahrzehnte über den Begriff getroffen hat.
Zu beachten ist, dass das "Vermögen" in den verschiedenen Rechtsbereichen jeweile eine völlig andere Bedeutung haben kann: zum Beispiel ist das Vermögen im erbrechtlichen Sinne ist etwas völlig anderes als zum Beispiel das Vermögen im Sinne einer Freibetragsregelung in der Sozialgesetzgebung.
Wenn Sie Fragen zum Thema Vermögen haben, wird Ihnen einen zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltsverein oftmals in wenigen Minuten am Telefon abschließend Auskunft hierzu geben können; in komplexeren Fällen weist er Ihnen die nächsten Schritte, damit Sie keine rechtlichen Nachteile in Ihrem Fall erleiden.