Das Arbeitslosengeld II ersetzt ab dem 01.01.2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Damit soll das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen beendet werden.
Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten für die Sicherung ihres Lebensunterhaltes Geldleistungen (Regelleistung West für Alleinstehende: 345 EUR, für Partner je 311 EUR. Hinzu kommen noch diverse Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen). Ebenso werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung übernommen.
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch haben ihre erwerbsfähigen Angehörigen darauf einen Anspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
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