Bei juristischen Fragen zum Thema Kuren sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Sozialrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Durchwahl zum Thema Kuren (Sozialrecht):
0900-1 875 011-575
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Info: Kuren
Kuren sind stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Der Arzt befürwortet eine Kur, wenn diese medizinisch notwendig ist. Bevor der Sozialleistungsträger (i. d. R. Krankenkasse oder Rentenversicherung) die beantragte Kur genehmigt, wird eine amtliche Begutachtung über die Notwendigkeit der beantragten Kurmaßnahme durchgeführt. Hierfür wird die Krankenakte des Patienten durch eine neutrale ärztliche Einrichtung wie den Amtsarzt oder den medizinischen Dienst begutachtet. Auf Anordnung kann auch eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden. Eine solche persönliche Begutachtung kann im Übrigen auch anlässlich eines Widerspruchs beantragt werden, wenn der durch den behandelnden Arzt bestätigte Antrag auf Beihilfe für eine Kurmaßnahme nach alleiniger Prüfung der Krankenakten abgelehnt wird.