Die Arbeitslosenhilfe wurde bis zum 31.12.2004 im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt und galt wie das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung. Anders als beim Arbeitslosengeld mußte aber eine Bedürftigkeit vorliegen.
Zum 01.01.2005 wurde die Arbeitslosenhilfe durch das sogenannte Arbeitslosengeld II - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - ersetzt. Dabei kam es zu einer Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Es sollten insbesondere diejenigen Arbeitsuchenden, die Sozialhilfe bezogen, da sie z. B. nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, von den Leistungen für Weiterbildung und Umschulung profitieren.
Fragen zu den vorbenannten Themenkomplexen beantworten Ihnen daher gerne unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch.
Stand: 19.02.2010
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