Der Begriff Stornierung entstammt eigentlich der Buchhaltung und soll dort eine Gegenbuchung bezeichnen. Es handelt sich also um die Rückgängigmachung einer fehlerhaften Buchung.
Der Begriff Stornierung ist im Vertragsrecht oftmals als Synonym für die Möglichkeit der Anfechtung, des Widerrufs einer Willenserklärung, des Rücktrittes von Vertrag oder aber der Kündigung zu verstehen. Weil die Begrifflichkeit im Vertragsrecht jedoch nicht gebräuchlich ist und daher oftmals unklar ist, was der die Stornierung Aussprechende eigentlich erreichen möchte, muss im Einzelfall genau geprüft werden, was verlangt wird und ob dieses Verlangen richtig ist. Es empfiehlt sich daher dringlich, bereits im Vorfeld des Ausspruches einer "Stornierung" einen Anwalt der Deutschen Anwaltshotline hinzuzuziehen. Dieser hilft Ihnen gerne bei der Bewertung der individuellen Problematik.