Das Reiserücktrittsrecht ist im BGB geregelt. Grundsätzlich kann jeder Reisende vor Beginn der Reise jderzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus dem vereinbarten Reisepreis unter Berücksichtigung der vom Reiseveranstalter bezahlten Aufwendungen. In der Praxis ist die Höhe der Entschädigung meist in den Reisebedingungen geregelt. Ob diese Regelungen im Einzelfall zulässig sind, sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
Durchwahl zum Thema Reiserücktrittsrecht (Reiserecht):