Unter dem Begriff Patent versteht man ein dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger ausschließlich zustehende Befugnis, eine Erfindung zu benutzen und zu verwerten. Diese Befugnis ist jedoch gesetzlich bezüglich der Dauer begrenzt und gilt in der Regel nur für ein bestimmtes Staatsgebiet.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß. Zunächst geht es meist um die grundsätzliche Frage, ob der Gegenstand des Patents überhaupt patentierfähig ist, ansonsten liegt meist nur ein Gebrauchsmuster vor. Des weiteren gibt es vielfältigen Beratungsbedarf zu Themen wie Patentierungsverfahren, Schutzdauer und Patentgebühren.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Patentrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Anträge oder Schriftverkehr bereit.
Durchwahl zum Thema Patentrecht (Patent-, Urheber-, Markenrecht):
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Patentrecht
Das Patentrecht handelt von neuen technischen Erfindungen, die einen technischen Fortschritt bringen. Auf Antrag werden sie beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA in München zum Schutz in die Patentrolle eingetragen. Vorausgesetzt ist aber eine Prüfung, ob die jeweilige Erfindung tatsächlich schutzwürdig ist und vor allem die Veröffentlichung in den verschiedenen Informationssystemen des DPMA. Damit sind patentierte Erfindungen auf der einen Seite rechtlich geschützt. Niemand darf sie nachahmen und für sich wirtschaftlich verwerten. Auf der anderen Seite darf sich aber jeder genau informieren, wie die Erfindung eigentlich funktioniert und diese Informationen seinerseits für neue Erfindungen nutzen. Warum ist das so geregelt? Der Gesetzgeber will auf der enen Seite einen Anreiz für Erfinder setzen, mit Erfindungen das Wirtschaftsleben zu bereichern. Insbe-sondere die notwendigen Investitionen für eine Erfindung sollen sich rechnen. Auf der anderen Seite will der Staat keine Monopole schaffen, sondern technischen Fortschritt gewährleisten. Deshalb die Pflicht zur Veröffentlichung patentierter Erfindungen, die am Ende den technischen Fortschritt ankurbeln sollen.
Zu Ihrer Erfindung beraten Sie die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Achtung! Für diese Beratungsgespräche über wirtschaftlich sensible Themen gilt selbstverständlich die anwaltliche Schweigepflicht.