Mittels Markenrecherchen können Sie sichergehen, dass Ihre geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Auch nach Eintragung der Marke sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nämlich nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert.
Sie sollten sich deshalb bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung prüfen, ob die gewünschte Marke keine Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es passieren, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und sie eventuell zu löschen ist. Auch kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Mit Hilfe von einem regelmäßigen "Monitoring" sind Sie über neu eingetragene Marken informiert und können schneller beurteilen, ob zum Beispiel eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer eigenen Marke besteht und können rechtzeitig gegen Verletzter vorgehen.
Eine Menge Fragen zum Thema Markenrecherche lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 31.05.2010
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