Die Klage ist die Handlung, mit der ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung gestellt wird. Dies gilt im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, vor den Finanzgerichten, wie auch vor den Verwaltungsgerichten.
Im Strafprozess gilt grundsätzlich das Offizialprinzip. Daher hat im Strafprozess die Staatsanwaltschaft das Anklagemonopol, welches lediglich bei Privatklagedelikten durchbrochen wird. Somit hat also bis auf die Anklage im Strafprozess der Bürger, aber auch juristische Personen, wie rechtsfähige Gesellschaften, die Möglichkeit, von der Justiz durch die Erhebung der Klage eine verbindliche und vollstreckbare Entscheidung über einen im Klageantrag dargestellten Streitgegenstand herbeizuführen.
Dies ist nach dem Rechtsstaatsprinzip, auf welchem unter anderem unsere Gesellschaftsordnung beruht, auch die einzige Möglichkeit, eine verbindliche und durchsetzungsfähige Entscheidung über ein streitiges Recht zu erhalten. Das Gewaltmonopol liegt bis auf ganz wenige Ausnahmen beim Staat.
Fragen zu einer Klage, der Notwendigkeit und dem Wie einer Klageerhebung, deren Erwiderung, Rechtmäßgigkeit usw. beantworten Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet. Halten Sie bereits vorliegende Schriftstücke zum Gespräch bereit.