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Thema: Nebenkosten
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Nebenkosten

Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat.
Die Art und der Umfang der Nebenkosten sind der Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Bei Mietverhältnissen über Wohnraum enthält jedoch die Anlage 3 zu §27 der Zweiten Berechnungsverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten(Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können.
Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen.Die Abrechnung muß dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet.

Dabei ist das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind. Unsere Mietrechts-Anwälte erklären Ihnen sofort am Telefon, ob Ihre Nebenkosten richtig angesetzt wurden.
Stand: 18.01.2008
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Was fällt unter Nebenkosten?

Über eine Umlage auf die Mieter werden die Mietnebenkosten als Nebenkostenvorauszahlung erhoben. Darüber erhält der Mieter eine Nebenkostenabrechnung. Kaltmiete und Nebenkosten gemeinsam ergeben die Bruttomiete. Werden diese Wohnnebenkosten für die Nebenkostenaufstellung nicht genau ermittelt spricht man von einer Nebenkostenpauschale. Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb einer bestimmten Abrechnungsfrist erfolgen, da sonst eine Verjährung Nebenkosten eintreten kann.

Über die neben der Miete geschuldeten Nebenkosten bzw. Betriebskosten kommt es häufig zum Streit. Insbesondere die Betriebskostenabrechnung erweist sich oft als fehlerhaft. Oft geht es dabei um die Ablesung der Wasseruhr für den Wasserverbrauch, Warmwasserverbrauch oder für die Abwasserkosten einer Abrechnungsperiode. Auch falls es zu einer Nebenkosten Nachzahlung kommt, wird deren Zustandekommen oft angezweifelt. Besitzt das Haus einen Fahrstuhl, so entstehen durch die Wartung oft hohe Fahrstuhlkosten. Dies ist ein Ärgernis etwas für Parterre-Mieter, die den Lift gar nicht nutzen.
Stand: 18.01.2008
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