Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen. Des weiteren muss er die Wohnung während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Meistens wird jedoch vereinbart, dass der Mieter in bestimmten Abständen Schönheitsreparaturen durchführen muß. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand (besenrein) zurückgeben. Schönheitsreparaturen werden auch bei Auszug nur dann geschuldet, wenn dies in zulässiger Weise vereinbart war.
Der Eigentümer eines Hauses kann die darin befindlichen vermieteten Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen in Eigentumswohnungen umwandeln. Die Mieter werden in diesem Falle durch eine zeitlich begrenzte Kündigungsbeschränkung geschützt. Ihnen steht auch ein Vorkaufsrecht zu.
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