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Himmlische Heimsuchung im Hühnerstall
Nürnberg (D-AH) - Nichts Gutes kam da von oben, aller sonstigen Verheißung zum Trotz, als ein niederländischer Heißluftballon über einer Hühnerfarm in Niedersachsen abzustürzen drohte. Mit der Notzündung der rettenden Gasflamme nur wenige Meter über dem Bauernhof nahm das Teufelswerk erst richtig seinen Lauf: Der Flieger gewann zwar wieder an Höhe, doch die 20.00 Legehühner gerieten beim Zischen und Fauchen des Brenners vollends in tierische Panik. In Folge dieser wahrhaft höllischen Bedrängnis, so der Vorwurf des Bauern, drosselte das Federvieh seine Legeleistung, die etwa zehn Tage nach der Heimsuchung auf rund 60 Prozent abgesunken war.
Den dafür geforderten Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro versagte ihm jetzt aber das Landgericht Osnabrück (Az. 5 O 2657/05). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hielt der vom Gericht bestellte Sachverständige den vom Hühnerhalter unterstellten Zusammenhang für ausgeschlossen. Zwar sei nach den vorgelegten Dokumenten ab dem 10. Tag nach dem Beinahe-Absturz des Ballons die Legeleistung auf dem Hof tatsächlich erheblich zurückgegangen. "Doch innerhalb der ersten fünf Tage war keinerlei Leistungsverminderung zu verzeichnen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Schwachpunkt der bäuerlichen Beweisführung.
Da die Bildung eines Hühnereies vom Follikelsprung bis zur Eiablage etwa 23 Stunden dauert, wäre aber bereits ein bis zwei Tage nach der nicht in Abrede zu stellenden Panik mit einer Minderung oder einem gänzlichen Ausbleiben der Legeaktivität zu rechnen gewesen. "Somit kann nicht der Ballonfahrer für den dauerhaften Rückgang der Eierproduktion erst zehn Tage danach verantwortlich sein", sagt der Anwalt.
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