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Kein Weidezaun aus meterhohem Beton

Nürnberg (D-AH) - Auf Sand gebaut statt, wie gewollt, auf Beton hat offensichtlich ein Pferdezüchter, der die Weide für seine Tiere mit einer Mauer aus eben diesem Baustoff einzäunen wollte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10267/07.OVG) versagte ihm jetzt die Genehmigung für das monströse Bauwerk mitten in der ländlichen Landschaft. Die Pläne des Mannes zur Einfriedung seiner Pferdeweide sahen immerhin eine rund 250 Meter lange und bis zu 2,30 Meter hohe Betonmauer mit Sandsteinblendwerk vor, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Nach Auffassung der Koblenzer Richter werde dem Sicherheitsbedürfnis des Pferdezüchters aber auch mit einem Holzgatter Genüge getan, welches das Landschaftsbild weniger verschandelt. Einfache Weidezäune seien hierzulande die übliche Form der Einfriedung von Pferdeweiden. "Zumal die vor Gericht vorgetragene Behauptung des Mannes, die Mauer aus Beton sei wegen der besonderen Sensibilität seiner Trakehner-Pferde notwendig, nicht nachzuvollziehen ist", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Trakehner werden in fachlichen Beschreibungen nämlich als unkomplizierte, umgängliche, gleichzeitig einsatzfreudige, nervenstarke und verlässliche Tiere beschrieben. Sie bedürfen keiner Betonmauer, welche dem öffentlichen Belang zuwiderläuft - nämlich dem Schutz der naturgegebenen Bodennutzung und der Erholungsfunktion der Außenbereiche landwirtschaftlicher Betriebe.

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