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Nebel statt Rauch - wer zahlt den falschen Feueralarm?
Nürnberg (D-AH) - "Blinder" Alarm: Weil die von einem Passanten herbeigerufene Polizeistreife die Nebelschwaden einer Alarmanlage in einem Wormser Geschäft mangels rechten Durchblicks für den Rauch einer gefährlichen Feuerbrunst hielt, wurde die örtliche Feuerwehr herbeigerufen.
Die prompt mit zwei Löschzügen und insgesamt zweiundzwanzig Mann angerückten Brand-Spezialisten erkannten zwar vor Ort sogleich den Irrtum der Kollegen Uniformträger und zogen unverrichteter Dinge wieder ab. Doch dem an allem unbeteiligten Ladeninhaber flatterte, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, bald darauf ein Bescheid des Stadt für die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Höhe von 1.709,04 Euro auf den Tisch. "Dabei beschränkte sich der ganze "Einsatz" darauf, auf Anweisung der Polizisten meine Räume zu lüften", mokierte sich der Geschäftsmann und verweigerte die Zahlung.
Und auch dem Verwaltungsgericht Mainz (Az. 1 L 170/07.MZ) kam die ganze Sache recht nebulös vor. Die Angaben im Kostenbescheid deckten sich nicht mit denen im Einsatzbericht der Feuerwehr. So gab es Divergenzen bezüglich der Anzahl der Fahrzeuge, der Einsatzdauer und der Anzahl der eingesetzten haupt- bzw. ehrenamtlichen Feuerwehrmänner.
"Die Kostenanforderung ist nicht gerechtfertigt, weil keine Brandgefahr bestanden hat", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die Polizisten jedenfalls haben den geruchlosen Nebel falsch interpretiert. Aber gerade die Polizeibehörde hatte zuvor dem Geschäftsmann den Einbau der Nebel-Alarmanlage empfohlen, nachdem mehrfach in sein Lokal eingebrochen worden war.
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