 |
 |
Gemeinde fällt private Bäume - Eigentümer erhält Schadensersatz
Nürnberg (D-AH) - Auch die öffentliche Hand darf sich nicht ungestraft an anderer Leute Bäume vergreifen. Das Landgericht Osnabrück hat jetzt entschieden (Az. 5 O 2202/06), dass der Eigentümer eines an einem öffentlichen Fahrradweg gelegenen Privatgrundstücks seine 30 Fichten bezahlt bekommt, die ihm die Gemeinde einfach hat fällen lassen. Allerdings erhielt er, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, statt der von ihm verlangten 2.800 Euro nur ganze 250 Euro aus dem Gemeindesäckel zugesprochen - nicht den Marktwert der rund zwei Meter hohen Stämme, sondern nur die Kosten für die Neuanpflanzung junger Bäume.
Die Richter sahen auch keinen Restschaden, der aus einer Minderung des Grundstückswerts herrühren könnte. "Vor ihrer Beseitigung haben die Bäume eher zur Verunstaltung des Anwesens beigetragen", erklärt Rechtsanwalt Kai Steinle (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn der Privatmann hatte in seinem von ihm selbst als solchen bezeichneten "Öko-Garten" vor zwei Jahren bereits alle Zweige abgesägt, so dass nur noch die Stämme aus der Erde ragten. Und der Gemeindeausschuss beschloss, den verunkrauteten Streifen neben dem Radweg zu reinigen. Was die damit beauftragten Mitarbeiter so gründlich taten, dass sie die Fichtenstämme gleich mit in Bodenhöhe absägten.
"Der Fehler der Gemeinde bestand in diesem Fall übrigens darin, die ganze Aktion nur als Aufräumarbeiten und nicht als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr deklariert zu haben", erklärt Rechtsanwalt Steinle. Hätten die Vertreter der Kommune nicht erst vor Gericht und damit zu spät behauptet, die Bäume am öffentlichen Fahrradweg seien ab- bzw. angefault gewesen, wäre der schwarze Peter nämlich beim Privatbesitzer hängen geblieben: Er hätte seine Bäume selbst und sogar ohne jegliche Kostenerstattung entfernen müssen.
|
zurück
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |
|
|
|
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:
|
Vorteile
- Durchschnittliche Gesprächsdauer ca. 6 Minuten
- Durchschnittliche Gesprächskosten nur ca. 12,-- Euro
- Sofort verfügbar: Rechtsanwälte am Telefon
- Durchwahlnummern zu spezialisierten Anwälten
- Sofort rechtliche Sicherheit und Gewissheit
- Verbindliche Auskunft
- Dienstzeiten Hauptgebiete: 8-24 Uhr, 365 Tage im Jahr
- 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden
- Sofortverbindung mit einem Anwalt (keine langen Warteschleifen, keine Sprachmenüs)
|
|
 |