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2.000 Euro Streitwert für eine unerwünschte SMS

Nürnberg (D-AH) - Wer ungebetene Werbebotschaften per SMS erhält, der kann gerichtlich die Unterlassung verlangen. Hatte er sich die Zusendung ausdrücklich verbeten, steht ihm als Streitwert, nach dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten richten, ein Unterlassungsanspruch von mindestens 2.000 Euro zu. Das hat das Kammergericht Berlin in einer einstweiligen Verfügung entschieden (Az. 9 W 50/06). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, fällt dieser Betrag damit merklich höher aus als bei unerwünschter Werbung per E-Mail. "Die Richter waren der Meinung, dass der Belästigungsgrad einer Werbe-SMS auf dem Handy höher zu bewerten ist als etwa bei einer Werbe-Mail im Computer", erklärt Rechtsanwalt Phil J. Stange (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Berliner Beschluss. Die Marktstellung und das wirtschaftliche Interesse des jeweiligen SMS-Versenders spielen nach Ansicht der Richter für den Grad der Beeinträchtigung allerdings keine Rolle. "Das Ausmaß der Störung des Empfängers wider Willen bleibt ja immer das gleiche", sagt Rechtsanwalt Stange.

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