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Besondere Vorsicht bei Poller-Einfahrten

Nürnberg (D-AH) - Poller-Koller: Wird die Zufahrt auf ein abgesperrtes Gelände von in den Boden versinkenden Pollern freigegeben, sollte sich ein gewiefter Autofahrer nicht blindlings auf die dazugehörige Ampelanlage verlassen. Registriert nämlich die automatische Sicherheitssteuerung im letzten Augenblick vor der Freigabe Unregelmäßigkeiten im Verhalten des einfahrenden Fahrzeugs, kann es schon mal passieren, dass die gefährlichen Poller überraschend wieder hochfahren, obwohl für einen Sekundenbruchteil das Signal bereits auf Grün geschaltet war. Davor warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 52 S 213/04). "Ein solcherweise reagierendes Poller-System entspricht laut gerichtlichem Gutachten dem Stand der Technik, und kommt es dabei zu einem Schaden, wird der voll dem betroffenen Autofahrer angerechnet", berichtet Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). So geschah es einem Pkw-Fahrer an einer Parkplatz-Zufahrt. Weil der Poller der Sperranlage aus dem Auto nur schwer einzusehen ist, der Mann aber wegen einer Behinderung nicht ohne weiteres aussteigen und nachsehen kann, fuhr er der besseren Sicht wegen mit dem Wagen etwas zurück, nachdem die Ampel auf Grün geschaltet hatte. Es kam, wie es kommen musste: Die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife signalisierte das untypische Zurücksetzen des Fahrzeugs an das Sicherheitssystem, das sofort wieder die Poller-Sperre aktivierte. "Wenn man sich in dieser Situation nur auf den scheinbar noch unten befindlichen Poller konzentriert und die Ampel nicht mehr beachtet, kann es zu dem Malheur kommen", erläutert Anwältin Leopold. Oder der Autofahrer ist auf das kurze Grünlicht hin sofort losgefahren - was nicht weniger grob fahrlässig wäre.

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