 |
 |
Lehrer müssen ihre Schulbücher nicht selbst bezahlen
Nürnberg (D-AH) - Für ihre Schulbücher müssen die Schüler, wenn denn die Eltern aus sozialen Gründen nicht von dieser finanziellen Belastung befreit sind, meist selbst aufkommen. Anders aber die Lehrer. Ein Lehrer darf keinesfalls verpflichtet werden, die für den Unterricht benötigten Schulbücher aus eigener Tasche zu bezahlen. Das hat just zum neuen Schuljahresbeginn das Verwaltungsgericht Münster (Az. 4 L 471/06) beschlossen, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).
Schulbuchverlage stellen zunehmend keine kostenlosen Lehrerexemplare zur Verfügung. Auch die Schulen haben kein Geld mehr für die Lehrmaterialien ihrer Lehrer. Als deshalb aber die Bezirksregierung Münster den Englisch-Lehrer einer Schule in Olfen anwies, sich die für seinen Unterricht erforderlichen Sprachbücher auf eigene Kosten und noch rechtzeitig zum Schuljahresbeginn zu beschaffen, weigerte sich der Mann, der amtlichen Verfügung nachzukommen.
Zu Recht, entschieden die Münsteraner Richter. Eine solche Verfügung greife in die Grundrechte des Lehrers ein, wofür der Behörde die Rechtsgrundlage fehle. "Die Lehrerbesoldung ist nun mal nicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln bestimmt", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). "Und eine rechtlich in Betracht kommende so genannte langjährige Übung gibt es in diesem Fall schon deshalb nicht, weil Schulbuchverlage und Schulbuchhändler erst in jüngster Zeit dazu übergegangen sind, kostenlose Lehrerexemplare nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen", sagt der Rechtsanwalt.
|
zurück
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |
|
|
|
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:
|
Vorteile
- Durchschnittliche Gesprächsdauer ca. 6 Minuten
- Durchschnittliche Gesprächskosten nur ca. 12,-- Euro
- Sofort verfügbar: Rechtsanwälte am Telefon
- Durchwahlnummern zu spezialisierten Anwälten
- Sofort rechtliche Sicherheit und Gewissheit
- Verbindliche Auskunft
- Dienstzeiten Hauptgebiete: 8-24 Uhr, 365 Tage im Jahr
- 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden
- Sofortverbindung mit einem Anwalt (keine langen Warteschleifen, keine Sprachmenüs)
|
|
 |