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Statt Autoschlüssel wegzunehmen Frau in der Küche eingeschlossen
Nürnberg (D-AH) - Was tun, wenn nach einem Familienstreit die sehr erregte Ehefrau in diesem Zustand partout nicht davon abzuhalten ist, das Auto zu benutzen - und somit sich, die mitfahrende Tochter und die anderen Verkehrsteilnehmer einer hohen Gefahr auszusetzen droht? "Die Frau auf keinen Fall gegen ihren Willen gewaltsam in der Wohnung festhalten", warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) und verweist auf einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az. 9 UF 27/05). Dort hatten die Richter einem allerdings schon früher durch körperliche Übergriffe aufgefallenen Mann in einem solchen Fall deshalb die weitere Benutzung der gemeinsamen ehelichen Wohnung untersagt.
Nach der Auseinandersetzung hatte der Mann seine Frau etwa zehn Minuten lang in der Küche eingesperrt. Zuvor hatte er ihr noch die Autoschlüssel weggenommen. "Zehn Minuten langes Einsperren sind keine lediglich geringfügige Beeinträchtigung mehr sondern schon eine schwerwiegende Freiheitsberaubung", betont Rechtsanwältin Christiane Lindner (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Daher auch die drastische Entscheidung der Richter. Um die in einem aufgebrachten Zustand befindliche Frau daran zu hindern, mit dem Auto und der Tochter wegzufahren, hätte es genügt - wie vor dem Einsperren geschehen - , die Autoschlüssel wegzunehmen. "Wer mit Kanonen auf Spatzen zielt, läuft leicht Gefahr, sich selbst ins Abseits zu schießen", meint Anwältin Lindner.
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