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Verkehrsrowdy muss bewusst verkehrfeindlich handeln

Nürnberg (D-AH) - Drängelt ein Verkehrsrowdy auf der Autobahn, bringt er meist seine vor oder neben ihm fahrenden Mitbürger in arge Bedrängnis. Und wenn der Möchtegernprotz zur Krönung seines riskanten Überholmanövers am Ende noch aus reinem Übermut kurz das Bremspedal tritt, kann das für den nachfolgenden Verkehr ziemlich eng werden. Trotzdem: Für eine harte Verurteilung vor einem deutschen Gericht muss dem vorschriftswidrig agierenden Fahrer nachgewiesen werden, dass er das von ihm gesteuerte Fahrzeug "in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig" eingesetzt hat. So hat das jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 2 Ss 61/06). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, ging es in dem konkreten Fall genau um die anfangs beschriebene Situation: Die Fahrerin eines Ford-Focus fuhr auf der linken Spur in einem Autobahnabschnitt, wo die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt war. Dem Besitzer eines VW-Golf war das offenbar zu langsam, und er zog zunächst mit der Frau rechts gleichauf, um dann unmittelbar nach Einschalten seines Blinkers zur Ford-Fahrerin herüberzuziehen. Die erschrockene Frau musste ihr Fahrzeug abbremsen. Daraufhin wechselte der Rowdy mit seinem Fahrzeug auf die rechte Fahrspur zurück - um wenig später das gleiche Manöver zu wiederholen. Diesmal mit dem Ergebnis, dass die Frau bei ihrem Ausweichmanöver fast die Leitplanke gestreift hätte. Nachdem der VW-Fahrer sein Ziel und voll die linke Fahrspur erreicht hatte, bremste er sein Fahrzeug ohne jegliche verkehrsbedingte Notwendigkeit plötzlich stark ab. Das Amtsgericht Recklinghausen verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen je 25 Euro, einschließlich des Entzugs der Fahrerlaubnis. Dieses Urteil wurde von dem Hammer Oberlandesrichtern wieder aufgehoben. Begründung: Die Absicht zur bewussten Verkehrsstörung sei nicht nachgewiesen. "Durch sein Fahrverhalten aber hat sich der Angeklagte zumindest der Nötigung strafbar gemacht", betont jedoch Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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