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DM statt Euro kassiert - Stewardess muss für den Schaden aufkommen

Nürnberg (D-AH) - Die DM hat bekanntlich ihren Wert nicht verloren und kann noch immer unbeschränkt gegen den Euro eingetauscht werden. Ein offizielles Zahlungsmittel ist sie allerdings nicht mehr. Und nimmt ein Verkäufer statt 500 Euro versehentlich nur halb so viel werte 500 DM in Zahlung, handelt er "grob fahrlässig" und muss für den Schaden aufkommen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main im Fall einer Stewardess entschieden, der dieses Malheur passierte (Az. 1 Ca 3602/05). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte die Frau beim Bordverkauf während eines Fluges vermutlich von einem Passagier den DM-Schein statt einer Euro-Note entgegen genommen und diesen Betrag fälschlicherweise in Euro verbucht. Erst bei der Überprüfung des Bargeldes fiel der Irrtum auf. Wobei die Stewardess die Verwechslung allerdings vor Gericht bestritt. Ihr Kollege habe schließlich mitgezählt und ebenfalls keinen 500-DM-Schein gesehen. Beide Scheine unterscheiden sich aber derart in Farbe, Material und Größe, dass nicht gleich zwei in der regelmäßigen Abrechnung des Bordverkaufs erfahrene Flugbegleiter sich irren könnten. "Offenbar doch", meinten die Frankfurter Arbeitsrichter. Sie glaubten vielmehr den Spezialisten der Geldtransportfirma, die mit der Abwicklung der Bordverkaufserlöse beauftragt waren und den Fehlbetrag nebst überzähligem 500-DM-Schein in ihrem Unternehmen bemerkt und dort lückenlos dokumentiert hatten. Die Stewardess habe grob fahrlässig gehandelt, weil sie den 500-DM-Schein offensichtlich ohne Überprüfung entgegennahm und damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzte, urteilten die Richter. "Und da der Schadensbetrag von ca. 240 Euro wesentlich unter ihrem Bruttogehalt liegt, hat die Frau wegen der ihr unterstellten groben Fahrlässigkeit nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung entwickelten Arbeitnehmerhaftung auch den gesamten Fehlbetrag an ihren Arbeitgeber zu zahlen", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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