Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien
Bei Unfällen auf privaten Schleichwegen haftet das Unfallopfer

Nürnberg (D-AH) - Wer aus Bequemlichkeit oder falscher Eile die öffentlichen Wege verlässt, muss bei einem Unfall selbst haften. Denn der Besitzer eines privaten Grundstücks ist nicht verpflichtet, auf seinem Grund und Boden für die so genannte Verkehrssicherheit zu sorgen. "Handelt es sich bei dem Schleichweg aber um einen immer wieder benutzten Trampelpfad, dessen öffentliche Nutzung also offensichtlich geduldet wurde, dann dreht sich die Rechtslage um und der Grundstückseigentümer muss nun für den Schaden aufkommen", betont Rechtsanwalt Phil J. Stange von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Allerdings beschränke sich diese Haftung auf das Ausmaß, das auch bei einem vergleichbaren öffentlichen Weg rechtens gewesen wäre. Das hat jetzt das Thüringer Oberlandesgericht (Az. 4 U 843/04) entschieden. Eine Frau war auf dem Territorium einer Bobbahn eine Böschung herabgestützt, als sie einen dort steil abwärts führenden Trampelpfad zur Abkürzung benutzte. Vom Betreiber der Sportanlage wollte sie ihren Verdienstausfall in Höhe von 5.650 Euro zurückhaben. Denn immerhin sei sie ja nur weiteren Personen aus einer anderen Reisegruppe gefolgt - einen offenbar allgemein bekannten Pfad hinab, der deshalb vom leichtfertigen Grundstücksbesitzer hätte gesichert werden müssen. Die Leichtfertigkeit sahen die Jenaer Richter jedoch bei der Frau. Der abschüssige Pfad war von losen Steinen übersät und bot erkennbar keinen Halt in Form etwa eines Geländers. "Und deswegen war die Gefahr offensichtlich, bei einem wahrscheinlichen Ausrutscher keinen Halt zu finden", erläutert Rechtsanwalt Stange (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Urteilsspruch des Oberlandesgerichts. Die Entscheidung der Richter: Unter diesen Umständen bleibt eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausgeschlossen - egal ob im privaten oder öffentlichen Raum.

zurück

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Suche nach
Rechtsbegriffen:
Allgemeine Rechtsfragen
Arbeitsrecht
Ausländerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Internet Unterlassung
Internetrecht
Mietrecht
Patent-, Urheber-, Markenrecht
Reiserecht
Rentenrecht
Schufa-Recht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Wettbewerbsrecht
Zivilrecht
Zwangsversteigerungsrecht
Öffentliches Recht
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwältin
Daniela Grünblatt-Sommerfeld
Rechtsanwalt
Meinrad Mayer
Rechtsanwalt
Kai Steinle
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile
  • Durchschnittliche Gesprächsdauer ca. 6 Minuten
  • Durchschnittliche Gesprächskosten nur ca. 12,-- Euro
  • Sofort verfügbar: Rechtsanwälte am Telefon
  • Durchwahlnummern zu spezialisierten Anwälten
  • Sofort rechtliche Sicherheit und Gewissheit
  • Verbindliche Auskunft
  • Dienstzeiten Hauptgebiete: 8-24 Uhr, 365 Tage im Jahr
  • 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden
  • Sofortverbindung mit einem Anwalt (keine langen Warteschleifen, keine Sprachmenüs)