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Auch stornierte Hotelzimmer müssen bezahlt werden

Nürnberg (D-AH) - Gebucht ist gebucht: Lässt sich jemand ein Hotelzimmer reservieren und sagt dann wieder aber, wird er trotzdem zur Kasse gebeten. "Es sei denn, der Hotelier hatte ihm bei der Reservierung ausdrücklich ein Rücktrittsrecht eingeräumt", betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Sie verweist dazu auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 31 C 12999/04). Im konkreten Fall war die 7-Tage-Reservierung eines Zimmers gut drei Wochen vor dem Anreisetermin storniert worden. Die Rezeption hatte die Buchung ohne Rücktrittsrecht bestätigt, doch die verhinderte Auftraggeberin wollte den vereinbarten Preis von 259 Euro nun trotzdem nicht zahlen. "Es ist Handelsbrauch, bei einem Rücktritt so viele Tage im voraus kein Geld vom Hotelgast zu verlangen", monierte sie vor Gericht. Aber die vom Gericht extra um Auskunft gebetene zuständige Industrie- und Handelskammer wusste nichts von solch einem nur zwischen Kaufleuten üblichen Handelsbrauch. So sprach denn der Richter dem Hotel sein Geld zu. "Allerdings nur mit 20 Prozent Abschlag", erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn das Hotel muss sich die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen - etwa, dass kein Frühstück in Anspruch genommen wurde.

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