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Krankentagegeld auch bei Aufenthalt in Rehazentrum

Nürnberg (D-AH) - Eine private Krankentagegeldversicherung gilt auch für die Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung. Das entschied das Landgericht Hildesheim (Az. 3 O 114/03). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, verurteilte das Landgericht einen Versicherungskonzern zur Nachzahlung von rund 4.800 Euro Krankentagegeld. Geklagt hatte ein Mann, dem die Versicherung Krankentagegeld nur für den Aufenthalt in einer Klinik zahlen wollte. Für den anschließend mehrwöchigen Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum verweigerte die Versicherung die Zahlung. Begründung: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien Aufenthalte in Kur- und Rehazentren ausdrücklich ausgenommen. Doch genau diese Bestimmung ist nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim unwirksam. Denn eine private Krankentagegeldversicherung soll den Verdienstausfall des Versicherten aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausgleichen. "Der Verdienst fällt aber nicht nur während der Dauer der ambulanten oder stationären Behandlung aus, sondern auch während des Aufenthalts in einem Rehazentrum", zitiert Rechtsanwältin Daniela Sämann von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute), aus der Entscheidung. Es gebe keinen sachlichen Grund für den Ausschluss der Leistung während einer Rehabilitation.

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