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Gericht: Schornsteinfeger darf nicht kehren

Nürnberg (D-AH) - Wo kein Schmutz anfällt, muss auch nicht gereinigt werden: Mit dieser Begründung gab jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10105/05.OVG) einem Hauseigentümer Recht, der gegen die jährliche Kehrpflicht des Schornsteins geklagt hatte. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Vor einigen Jahren hatte der Mann eine moderne Gaszentralheizung in seinem Haus installieren lassen. Die Anlage verbrennt das Gas nahezu rückstandsfrei. Dennoch erschien weiterhin einmal jährlich der Bezirksschornsteinfeger, um den Schornstein gründlich auszukehren. "Das ist teuer und unnötig", schimpfte der Hauseigentümer. Bei modernen Gasheizungen reiche eine Kontrolle des Schornsteins aus. Eine Reinigung sei nur bei tatsächlicher Verschmutzung gerechtfertigt. Die Richter schlossen sich diesen Argumenten an: "Wenn es nichts zu säubern gibt, brauchen Kehrbesen, Kratzbürste und Kugel auch nicht eingesetzt zu werden." Die gesetzlich geregelte jährliche Kehrpflicht sei deshalb unnötig und belastete den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig. "Nach Ansicht des Gerichts ist die Feuersicherheit auch durch regelmäßige Kontrollen des Schornsteins ausreichend gewährleistet", sagt Rechtsanwalt Peter Muth von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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