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Kein Recht auf warmes Auto
Nürnberg (DAH) - Auch wenn eine Standheizung im Winter noch so bequem ist: Die Nachbarn dürfen beim frühmorgendlichen Betrieb der Anlage nicht um ihren wohlverdienten Schlaf gebracht werden. Das entschied nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) kürzlich das Amtsgericht München (Az. 123 C 3000/03).
Drei- bis viermal in der Woche schaltete ein Malermeister morgens zwischen 5.45 und 7.15 Uhr die Standheizung seines Lieferwagens ein. Der Wagen stand immer direkt vor dem Schlafzimmer der Nachbarn. Und die waren davon alles andere als angetan: "Wir können nicht mehr richtig schlafen - so geht das nicht weiter", schimpften sie. "Darunter leidet unsere Gesundheit." Ein Sachverständiger untersuchte den Fall und ermittelte, dass die Standheizung vor dem Schlafzimmer mit etwa 40 Dezibel zu hören ist. Sein Urteil: "Die Anlage ist technisch in Ordnung." Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung darf eine Standheizung in sieben Meter Entfernung sogar mit 65 Dezibel lärmen.
Doch nach Ansicht der Richter sind 40 Dezibel vor einem Schlafzimmer immer noch zuviel. "Die Lärmbelästigung ist erheblich und damit nicht mehr zu tolerieren", urteilten sie. "Dabei berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass der Malermeister sein Fahrzeug in einem reinen Wohngebiet abstellt", sagt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). "Und hier ist nachts Lärm von mehr als 35 Dezibel nicht zulässig." Ab sofort darf der Unternehmer die Standheizung deshalb nur dann noch morgens in Betrieb nehmen, wenn sein Lieferwagen mindestens 30 Meter von der Wohnung der Nachbarn entfernt steht.
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